Wahlärztin
Was bedeutet Wahlärztin?
Da ich Wahlärztin bin, bekommen Sie zur Abrechnung meiner Leistung eine Honorarnote, die Sie bar oder per Überweisung begleichen können, da WahlärztInnen nicht direkt mit einer Krankenkasse verrechnen können.
Diese Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen. Je nach Krankenkasse und Art der durchgeführten Behandlung wird Ihnen ein Teil der Kosten rückerstattet.
Manche Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Behandlungskosten (genauere Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft).
Wie reiche ich eine Honorarnote bei meiner Krankenkasse ein?
Ein entsprechendes Antragsformular gebe ich Ihnen mit der Rechnung mit. Das Formular schicken sie ausgefüllt mit der Honorarnote und einer Zahlungsbestätigung per Post an Ihre Krankenkasse.
Die Einreichung kann in vielen Fällen auch Online über die Internetseite ihrer Krankenkasse erfolgen.
Muss ich Rezepte und Überweisungen meine Wahlärztin umschreiben lassen?
Die Rezepte Ihrer Wahlärztin werden bei ÖGK Versicherten von Ihrer Apotheke in der Regel problemlos akzeptiert, die Apotheke übernimmt die Einreichung für Sie. Für die anderen Krankenkassen gibt es keine einheitliche Regelung, halten Sie diesbezüglich bitte Rücksprache mit Ihrer Apotheke.
Die von Ihrer Wahlärztin ausgestellten Überweisungen werden bei vielen Instituten und Kollegen anderer Fachrichtungen angenommen, diese holen für Sie die chefärztliche Bewilligung ein. Das Vorgehen im Einzelfall klären Sie bitte am besten vorab per Telefon.
Rezepte und Überweisungen Ihrer Wahlärztin können in jedem Fall von Ihrem praktischen Arzt oder den Zweigstellen Ihrer Krankenkasse umgeschrieben werden.
Was sind die Vorteile einer Wahlärztin?
Der Zeitfaktor:
- In der Regel kurze Voranmeldezeiten: PatientInnen erhalten rasch einen Termin. (In meiner Ordination sind auf Wunsch auch Abendtermine möglich)
- Verkürzte Wartezeiten: Die vereinbarte Zeit kann in den meisten Fällen eingehalten werden, es ergeben sich maximal Wartezeiten von 15 bis 20 Minuten.
- Ihre Wahlärztin kann sich ausreichend Zeit für ihre PatientInnen nehmen.
Das Ambiente:
Sehr ruhiges Ambiente durch die oben genannten Faktoren. Es gibt weder überfüllte Wartebereiche noch eine gestresste Ärztin oder überarbeitetes Personal.
Individuellere Betreuung:
Da sich Ihre Wahlärztin viel mehr Zeit für Ihre PatientInnen nehmen kann, ist eine individuellere Betreuung gewährleistet. Es kann besser auf die Bedürfnisse der PatientInnen eingegangen werden, was vor allem eine Steigerung der Behandlungsqualität bedeutet.
Sie werden den Unterschied merken.